Ende März werden die Mitgliedsbeiträge für 2025 eingezogen.
Änderungen der Adresse, Kontodaten, Nachweise für ermäßigte Mitgliedsbeiträge (Schülerausweis, Studienbescheinigung usw.) oder Mitglieder in der Familienmitgliedschaft (bitte auch Neugeborene anmelden) können gerne per E-Mail an
Bitte beachten:
Mitglieder, die eine über den 31. März hinausgehende oder unbefristete Bescheinigung bereits vorgelegt haben, sind von dieser Mitteilung nicht betroffen. Die ermäßigte Mitgliedschaft ist ansonsten auf ein Jahr befristet. Danach muss der Antragsteller den Ausweis für die Ermäßigung unaufgefordert bis zum 1. März des Folgejahres wieder vorlegen, ansonsten gehen wir davon aus, dass kein Ermäßigungsgrund mehr vorliegt und der reguläre Erwachsenenbeitrag eingezogen wird.
Bei verspäteter Einreichung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– € für die Rücküberweisung fällig.