Stellungnahme und Umsetzung zum neuen Nichtraucherschutzgesetz im Naturerlebnisbad
Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Dieses betrifft auch Freibäder und damit auch unser
Natur-Freibad. Wir haben uns als Betreiber unseres Natur-Freibades intensiv mit den neuen Regelungen auseinandergesetzt und uns viele Gedanken über eine sinnvolle, rechtssichere und zugleich praxistaugliche Umsetzung gemacht.
Das Gesetz dient dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Dieses Ziel ist für uns selbstverständlich nachvollziehbar. Gleichzeitig stellen sich in der praktischen Umsetzung Fragen zur Abgrenzung gegenüber anderen öffentlichen Außenbereichen, etwa Sportplätzen oder Stadien, auf denen sich ebenfalls regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten.
Zu diesen offenen Punkten haben wir eine Anfrage an das zuständige Ministerium des Landes Baden-Württemberg gestellt. Eine Antwort liegt uns bisher noch nicht vor.
Unser Ziel ist eine Lösung, die zu unserem Bad passt, für alle verständlich ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Deshalb haben wir jetzt eine Regelung für unser Bad erarbeitet und Raucherzonen ausgewiesen: Für den Liegewiesen-Bereich und den Kiosk-
Bereich. Bitte auf die Beschilderung achten!
Liebe NEB-Besucher/innen und Mitglieder
Unsere Liegeflächen bieten auch bei hohem Betrieb viel Platz. Unabhängig von der Regelung bitten wir alle Badegäste schon jetzt um gegenseitige
Rücksichtnahme und ein freundliches Miteinander, und erfahrungsgemäß lässt sich vieles im freundlichen Gespräch gut lösen. Sollte sich jemand durch
Rauch oder anderes Verhalten gestört fühlen, bitten wir darum, dies respektvoll anzusprechen oder sich an unsere Badeaufsicht oder unser Team zu wenden. Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Geduld.


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